Finanzen und Geld

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum der Steuerberatung, wie z.B. das der Westtreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, impliziert sowohl die Anfertigung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Firmen als auch die Buchhaltung und die Erstellung von Jahresabschlüssen. Zusätzlich übernehmen Steuerberater die Fertigung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen und decken „Vorbehaltstätigkeiten" und „Vereinbarte Tätigkeiten" über ihre umfangreichen Arbeiten ab. „Vorbehaltstätigkeiten" und „Vereinbarte Tätigkeiten" sind laut Gesetzeslage rechtlich explizit voneinander abgegrenzt. 

Laut § 33 StBerG obliegt der Steuerberatung fortwährend die Aufgabe im Rahmen des jeweiligen Auftrages Mandanten in Steuerangelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Außerdem sind die Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften verbindlich dazu verpflichtet Mandaten bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten zu unterstützen. Hierunter fallen neben Hilfeleistungen bezüglich von Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen, die in Verbindung mit Steuerordnungswidrigkeiten stehen Hilfeleistungen, die zur Durchführung von Buchführungspflichten dienen. Insbesondere Buchführungspflichten, die an spezifische Steuergesetze und handelsrechtliche Vorschriften gebunden sind, erfordern spezielle unterstützende Leistungen der jeweiligen Steuerberater. Primär ist in diesem Kontext die Anfertigung von Steuerbilanzen und deren zugehöriger steuerlicher Beurteilung auszuführen.   

Das Erbringen derartiger Leistungen im Sinne von § 33 StBerG ist ausschließlich Steuerberatern sowie nach § 3 Nr. 1 StBerG genannten Personengruppen gestattet. Nach § 3 Nr.1 StBerG sind diese Tätigkeiten zusätzlich zu Steuerberatern etwa Rechtsanwälten, vereidigten Buchprüfern und Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Demnach werden derartige Leistungen als „Vorbehaltstätigkeiten" klassifiziert.   

Der Begriff „ Vereinbarte Tätigkeiten" summiert betriebswirtschaftliche Beratungen, Existenzgründungs-, Nachfolge-, Vermögensgestaltungs- und Insolvenzberatung. Ergänzend fallen Insolvenz-, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Rating – Beratung sowie Mediation unter „vereinbarte Tätigkeiten" der Steuerberatung. Somit tragen "vereinbarte Tätigkeiten" zu einer zielführenden Abdeckung umfassender Klientenbedürfnisse bei.   

Das Berufsrecht der Steuerberatung ist an gesetzliche Regelungen bzw. spezielle Qualitätsmerkmale gekoppelt. Dies garantiert eine durchgängig hohe Qualität und Sicherheit der Steuerberatung. Die Prüfung zum Steuerberater geht mit überdurchschnittlich hohen Anforderungen einher. Auf diese Weise werden die außergewöhnlich ausgeprägte Fachkompetenz und das hohe Qualitätsniveau der Steuerberater gewahrt.   

Grundsätzlich sind Steuerberater gesetzlich dazu angehalten eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Unterstützt durch diese verbindliche Verpflichtung wird das Risiko für Mandanten im Zuge eines eventuellen Schadenfalls reguliert. Ferner setzen Steuerberater eine dauerhaft unabhängige, eigenverantwortliche und gewissenhafte Ausübung ihres Berufsbildes um. Die Steuerberater sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen zugetragenen Informationen verpflichtet.   

Vor Gericht können sie optional eine Zeugnisverweigerungsberechtigung geltend machen. In Verbindung dazu genießen sie einen konstanten Schutz gegen die Beschlagnahme von Mandantenunterlagen. Steuerberatungsleistungen orientieren sich flächendeckend an einer gesetzlichen Vergütungsverordnung. Mit Hilfe der Steuerberatungsvergütungsverordnung ( StBVV ) können Mandanten zuverlässig die anfallenden Kosten im Rahmen der Beratung kalkulieren.   

Die Beschäftigten werden durch die Berufsaufsicht der Steuerberaterkammer permanent kontrolliert. In ihrer generellen Funktion als Kontrollinstanz überwacht die Kammer, dass sämtliche ihrer Mitglieder die festgesetzten Berufspflichten kompromisslos einhalten. Treten Rechtsstreitigkeiten zwischen der Steuerberatung und den jeweiligen Mandanten in Erscheinung, fungiert die Kammer als objektives und neutrales Organ zwischen beiden Parteien. Als Vermittlungsstelle treibt die neutrale Körperschaft das Zustandekommen von außergerichtlichen und konstruktiven Einigungen voran.


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