Finanzen und Geld

Personalverrechnung

Der nachfolgende Text soll den Leser über das Thema Personalverrechnung informieren, um diesem so einen interessanten Überblick über das Thema zu gewähren.

 

Ein erster Überblick  

Wie es der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich bei der Personalverrechnung um die Abrechnung der Gehälter und Löhne von angestellten Personen. Um schlussendlich auf den Auszahlungsbetrag der Mitarbeiter zu kommen, sprich auf den Betrag, den diese tatsächlich erhalten, gibt es eine Menge zu beachten. Anstatt den Begriff Auszahlungsbetrag zu verwenden, wird auch oft vom Nettobezug gesprochen, welcher heutzutage stets mit speziell dafür ausgelegten Computer-Programmen berechnet wird, die die Mitarbeiter der entsprechenden Abteilung des Unternehmens nutzen. In den folgenden Absätzen wird auf die Faktoren eingegangen, die einen Einfluss auf die Verrechnung des Lohns und Gehalts haben, beziehungsweise zu dem Aufgabenfeld der Personalverrechnung gehören. Zuerst soll hierfür ein Blick auf die Überstunden geworfen werden, anschließend auf die Lohnsteuer, die sonstigen Bezüge und auf die, für die Sozialversicherung abzuführenden, Beträge.  

1) Faktor - Die Überstunden

Für den Fall, dass die Angestellten mehr als acht Stunden täglich arbeiten, sprich länger, als es die Normalarbeitszeit vorsieht, so sind diese Stunden als Überstunden anzusehen, die besser bezahlt werden müssen. Auch wenn die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten wird, sind die zusätzlichen Stunden als Überstunden zu verrechnen. Handelt es sich um normale Überstunden so erhält der Arbeitnehmer einen Zuschuss von 50 %, an Sonn- und Feiertagen sind es 100 % mehr. Im Rahmen der Verrechnung der Sozialversicherung werden die Überstunden bis zur Höchstgrenze normal mit berücksichtigt. Interessant für die Verrechnung ist, dass, wenn es sich um 50 % Überstunden handelt, dass die ersten 10 Zuschläge bis maximal 86 € lohnsteuerfrei sind, bei 100 % Überstunden sind bis maximal 360 von der Lohnsteuer auszunehmen. Im nächsten Absatz wird auf die Lohnsteuer eingegangen.  

2) Faktor – Die Lohnsteuer  

Im Hinblick auf die Lohnsteuer ist es wichtig festzuhalten, dass gewisse Beträge von dieser auszunehmen sind, es sich also um lohnsteuerfreie Beträge handelt. Dazu ist die Pendlerpauschale zu zählen, die Arbeitnehmer, die eine lange Anreise zu ihrer Arbeitsstelle haben, finanziell entlasten soll. Auch Freibeträge, die beispielsweise durch außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben gerechtfertigt werden, können über eine Beantragung bei dem Finanzamt von der Lohnsteuer abgesetzt werden. Außerdem ist 1 % des Lohns (brutto) als Gewerkschaftsbeitrag lohnsteuerfrei. Im nächsten Absatz wird auf die sonstigen Bezüge eingegangen.  

3) Faktor – Die sonstigen Bezüge  

Hier handelt es sich um finanzielle Beträge, die Arbeitnehmer extra zu ihren Monatsgehältern, beziehungsweise Löhnen, pro Jahr erhalten. Beispiele für diese auch Sonderzahlungen genannten sonstigen Bezüge, sind das Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld. Lohnsteuerfrei ist hier der Freibetrag von 620 € der sonstigen Bezüge. Außerdem gilt hinsichtlich der Sozialversicherung, dass hier 1 % gegenüber des Standard-Prozentsatzes abgezogen werden.  

4) Faktor - Die Sozialversicherung  

Außerdem kümmert sich die Personalverrechnung, wie bei der PPSG Private + Public Service GmbH, um die Berechnung der jeweiligen Sozialversicherungsabgaben, die Arbeitnehmer zu leisten haben.  

Abschließende Worte  

In jedem Unternehmen gibt es eine Abteilung, die sich darum kümmert das genaue Gehalt der Mitarbeiter und Angestellten zu berechnen. Das schreibt der Gesetzgeber vor und es dient dem Sinn und Zweck, dass alle beteiligten Personen, Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber, ihren Anteil hinsichtlich Sozialversicherung etc., leisten.


Teilen